Fehlerhafte Behandlung: Zahnarzt muss 17.000,- € zahlen
Im Oktober 2006 erhob die Klägerin Klage vor dem Landgericht Bielefeld. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, welches (zum Teil grobe) zahnärztliche Behandlungsfehler bestätigte, schlossen die Parteien des Rechtsstreits im Januar 2009 einen Vergleich. Danach muss der Zahnarzt der geschädigten Patientin 17.000,- € zahlen. Das Landgericht Bielefeld hielt als Schmerzensgeld einen Betrag in Höhe von € 10.000,- für angemessen und als Ersatz für die materiellen Schäden einen Betrag in Höhe von € 7.000,-.
Mein Resümee:
Bevor Klage eingereicht wurde, hatte die Patientin über ihre Krankenkasse zwei Gutachten erhalten, die eindeutig zahnärztliche Behandlungsfehler bestätigten. Trotz dieser Gutachten lehnte die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes jegliche Schadenregulierung ab. Die "Sache wurde ausgesessen" und die geschädigte Patientin in den Prozess getrieben. Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass nur eine hartnäckige Durchsetzung zum gewünschten Erfolg führt.
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Eingestellt am 27.02.2009 von Fachanwältin Dr. Marion Rosenke
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